Freitstellung vom Unterricht
Richtlinien zum Ansuchen um „Freistellung vom Unterricht“
Eine Freistellung vom Unterricht ist nur dann ausnahmsweise möglich, wenn die Erziehungsberechtigten den konkreten Nachweis erbringen, dass ein unvorhergesehenes/unabwendbares/unbeeinflussbares Ereignis vorliegt, an welchem die Teilnahme des Kindes "notwendig" ist bzw. "für notwendig erachtet" wird.
Voraussetzung ist, dass die Schülerin/der Schüler keine schwerwiegenden schulischen Probleme hat. An Tagen, an denen Schularbeiten stattfinden, ist eine Freistellung grundsätzlich nicht möglich.
Freistellungen vom Unterricht sind vom Gesetzgeber in §45 SchUG geregelt und können „aus wichtigen Gründen“ (§45 Abs. 4 SchUG) genehmigt werden. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
- Feiertage verschiedener Religionen
- Gesundheitliche Gründe (z.B. Krankheit, Therapien oder Kuraufenthalte - bitte Bestätigung bringen)
- Teilnahme an Sportveranstaltungen (bitte Bestätigung bringen)
- Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen (bitte Bestätigung bringen)
- Beerdigungen bzw. Hochzeiten enger (!) Verwandter (Eltern, Großeltern, Geschwister)
Verlängerungen von Ferienzeiten werden nicht genehmigt: Urlaubsreisen sind in den Ferienzeiten zu planen.
Freistellungen von bis zu einem Tag werden von den Klassenlehrpersonen bearbeitet und gegebenenfalls genehmigt. Von zwei Tagen bis zu einer Woche ist die Direktion zuständig. Alle Anträge, die mehr als eine Woche betreffen, müssen an die Bildungsdirektion Tirol/Außenstelle Kufstein gerichtet werden.
Möglicherweise anfallende Stornogebühren für bereits gebuchte Flüge bzw. Reisen können nicht als Rechtfertigung für eine Freistellung vorgebracht werden! Günstigere Tarife für Reisen in der Vorsaison und verkehrstechnische Probleme sind keine Gründe für eine Freistellung vom Unterricht.
Sollten diese Richtlinien nicht beachtet werden, muss eine Schulpflichtverletzung angezeigt werden. Bei Schadensfällen in dieser Zeit wird keine Haftung von der Versicherung übernommen.
Bitte um Beachtung: Kinder sagen immer die Wahrheit…irgendwann, irgendwo…
Diese Richtlinien wurden im Schulforum besprochen und in die Hausordnung aufgenommen.
Dir. OSR Petra Treichl-Perner, MA
(in Vertretung des gesamten Schulforums)