Wir hissen die weiße Fahne!!
Alle Kinder können, ab dem vollendeten 9. Lebensjahr und besuchter 4. Schulstufe oder ab vollendetem 10. Lebensjahr die Prüfung ablegen, die sie dazu berechtigt, schon vor Erreichen des 12. Lebensjahres ohne Begleitung eines Erwachsenen auf öffentlichen Straßen Rad zu fahren. Die Freiwillige Radfahrprüfung wird in Kooperation mit der Polizei durchgeführt.
Alle unsere Vierteler haben es geschafft! Juhuuuuuuuuu!!! Herzliche Gratulation! Wegen Corona fand die praktische Prüfung in Münster statt - zumindest EIN positiver Umstand in Zeiten wie diesen! Vielen Dank den lieben Mamis, die uns tatkräftig auf der Straße beigestanden sind.